Die CMC Markets Germany GmbH ("CMC Markets") ist ein reguliertes Unternehmen. Das bedeutet, dass es die regulatorischen Vorschriften für den Umgang mit Privatkundengeldern einhalten muss.
Wenn Sie ein Handelskonto bei CMC Markets eröffnen, werden Sie als Privatkunde eingestuft. Sofern Sie nicht über eine andere Kategorisierung informiert werden und der "Übertragung" Ihrer Gelder ausdrücklich zustimmen, wird Ihr Geld als Privatkundengeld behandelt.
Einlagen von Privatkunden, einschließlich liquider Mittel, Margin und nicht realisierter Gewinne, werden getrennt von den Eigenmitteln von CMC Markets verwaltet, so dass Privatkundengelder geschützt sind und die Gläubiger im Falle einer Insolvenz des Unternehmens keinen Zugriff auf dieses Geld haben.
Kundengelder werden auf separaten Bankkonten bei namhaften Banken aufbewahrt und zusammengefasst.
Für Handelskonten der CMC Markets Germany GmbH wird die folgende Bank verwendet: Barclays Bank Ireland PLC, Niederlassung Frankfurt am Main.
Dies bedeutet, dass Ihre Kundengelder nicht zwangsläufig im Land Ihres Wohnsitzes aufbewahrt werden.
Die Einlagen von Privatkunden werden auf separaten Treuhandkonten geführt. Durch die Trennung der Kundengelder von den Eigenmitteln von CMC Markets wird sichergestellt, dass die Kundengelder nicht Eigentum von CMC Markets sind und nicht von CMC Markets verwendet werden können, da sie treuhänderisch verwaltet werden, und so jederzeit als Privatkundengelder zu erkennen sind.
CMC Markets führt täglich einen Abgleich der Kundengelder in Übereinstimmung mit den regulatorischen Anforderungen durch. Der Prozess stellt sicher, dass Kundengelder, die auf separaten Bankkonten gehalten werden, immer den exakten Wert der gehaltenen Kundengelder widerspiegeln. Der volle Handelskontowert eines Handelskontos wird als Privatkundengeld behandelt.
Zur Gewährleistung des korrekten Umgangs mit Kundeneinlagen wird CMC Markets jährlich von unseren externen Prüfern kontrolliert, deren Ergebnisse der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Darüber hinaus werden interne Prüfungen von unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern durchgeführt. CMC Markets hält sich an die lokalen Vorschriften für Kundengelder und erstellt täglich individuelle Berechnungen der Kundeneinlagen.
Die CMC Markets Germany GmbH ist ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der Registernummer 154814 zugelassenes und reguliertes Unternehmen. Damit erfüllt CMC Markets die Anforderungen des §84 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), die von der BaFin überwacht werden.
Im unwahrscheinlichen Fall einer Insolvenz von CMC Markets (auch „Primary Pooling“ genannt) erhalten die Kunden ihre Einlagen aus den getrennt geführten Bankkonten zurück, abzüglich der Verwaltungskosten für die Verteilung und Bearbeitung dieser Gelder.
Sollte es im Falle einer Insolvenz bei den Kundeneinlagen zu einem Engpass kommen, ausgelöst durch einen Verstoß gegen die Verpflichtung getrennter Konten, stellt sich die von den Einlagensicherungssystemen an die Kunden geleistete Entschädigung wie folgt dar:
Die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) entschädigt Anleger, wenn sich die CMC Markets Germany GmbH in finanziellen Schwierigkeiten befindet und nicht mehr in der Lage ist, ihre Verpflichtungen für die mit ihren Kunden abgeschlossenen Wertpapiergeschäfte zu erfüllen. Die BaFin bestimmt, wann dieses Ereignis eingetreten ist und veröffentlicht diese Erklärung im Bundesanzeiger.
Sofern die Handelskontowährung EUR ist, kann ein etwaiger Entschädigungsbetrag der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) bis zu 90% der Forderungen aus Transaktionen (maximal EUR 20.000) pro Gläubiger betragen. Wenn als Handelskontowährung USD oder CHF gewählt wurde, sind die Gelder nicht durch den EdW abgesichert.
Im Fall einer Bankeninsolvenz (auch „Secondary Pooling“ genannt), werden eventuell entstehende Verluste unter den Kunden anteilig auf ihre bei der ausgefallenen Bank hinterlegten Einlagen aufgeteilt.
Kundeneinlagen werden bei Banken gehalten, die Gelder nach dem Einlagensicherungsgesetz bis zu einem Höchstbetrag von EUR 100.000 oder dem entsprechenden Gegenwert in Fremdwährung pro Person pro Institution abdecken, je nach dem von der Bank angebotenen Sicherungsumfang. Möglicherweise steht Ihnen unter anderen, freiwilligen Einlagensicherungsfonds ein höherer Entschädigungsbetrag zu.