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Warum Trumps "Bitcoin-Reserve" anders ist als gedacht

Einschätzung von Jochen Stanzl, Chefmarktanalyst CMC Markets:

US-Präsident Trump hat jetzt eine Exekutivverordnung unterzeichnet, die besagt, dass beschlagnahmte Bitcoin und andere Token nicht mehr verkauft, sondern als strategische Reserve gehalten werden sollen. Anleger dürften allerdings mehr erwartet haben. Die USA kaufen nämlich so gar keine Bitcoin, sondern verkaufen nur beschlagnahmte nicht. Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied, der viele Krypto-Fans enttäuscht zurücklässt. Zu der erhofften Verknappung des auf dem Markt befindlichen Angebots wird es durch diese Maßnahme jedenfalls nicht kommen.

Details zur Executive Order "ESTABLISHMENT OF THE STRATEGIC BITCOIN RESERVE AND UNITED STATES DIGITAL ASSET STOCKPILE"

Die Order legt fest, dass die USA zwei neue Einrichtungen zur Verwaltung von digitalen Vermögenswerten einrichten:

Strategische Bitcoin-Reserve:
Die Treasury errichtet ein Büro, das alle durch forensische Beschlagnahmungen erlangten Bitcoins (Government BTC) zentral verwaltet. Diese Bitcoins dürfen nicht verkauft werden, sondern sollen als Reservevermögen dienen. Innerhalb von 30 Tagen sollen alle Behörden ihre entsprechenden Bestände prüfen und an die Reserve überführen.

United States Digital Asset Stockpile:
Ebenso wird ein Büro für andere digitale Vermögenswerte (außer Bitcoin) eingerichtet, die im Zuge von Straf- oder Zivilbeschlagnahmungen erworben wurden. Auch hier müssen die Behörden innerhalb von 30 Tagen ihre Bestände überprüfen und überführen.

Weitere wesentliche Punkte sind:

Die Treasury und das Handelsministerium entwickeln Strategien zur budgetneutralen Erweiterung des Bitcoin-Bestands, während zusätzliche digitale Vermögenswerte nur im Rahmen von Beschlagnahmungen erworben werden.

Es werden klare Regeln definiert, unter welchen Umständen digitale Vermögenswerte (z. B. zur Rückgabe an Opfer oder für Strafverfolgungszwecke) veräußert werden dürfen.

Innerhalb von 60 Tagen soll zudem eine Evaluation zu rechtlichen und investitionstechnischen Aspekten der künftigen Verwaltung dieser Reserven vorgelegt werden.

Abschließend wird eine vollständige Bestandsaufnahme aller staatlichen digitalen Vermögenswerte durch die einzelnen Behörden gefordert.


Disclaimer: Dieses Informationsmaterial (unabhängig davon, ob es Meinungen wiedergibt oder nicht) dient lediglich der allgemeinen Information. Es stellt keine unabhängige Finanzanalyse und keine Finanz- oder Anlageberatung dar. Es sollte nicht als maßgebliche Entscheidungsgrundlage für eine Anlageentscheidung herangezogen werden. Das Informationsmaterial ist niemals dahingehend zu verstehen, dass CMC Markets den Erwerb oder die Veräußerung bestimmter Finanzinstrumente, einen bestimmten Zeitpunkt für eine Anlageentscheidung oder eine bestimmte Anlagestrategie für eine bestimmte Person empfiehlt oder für geeignet hält. Insbesondere berücksichtigen die Informationen nicht die individuellen Anlageziele oder finanziellen Umstände des einzelnen Investors. Die Informationen wurden nicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen zur Förderung der Unabhängigkeit der Finanzanalyse erstellt und gelten daher als Werbemitteilung. Obwohl CMC Markets nicht ausdrücklich daran gehindert ist, vor der Bereitstellung der Informationen zu handeln, versucht CMC Markets nicht, vor der Verbreitung der Informationen einen Vorteil daraus zu ziehen.

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