
Sie sind ein/e erfolgreiche/r Geschäftsführer/in und verstehen es, Ihr Unternehmen zielgerichtet zu managen. Können Sie dasselbe von Ihren Firmengeldern sagen?
Die meisten Unternehmer sind sehr gut darin, ihr „Brot- und Butter-Geschäft“ zu führen. Aber beim Management des Firmenkapitals gehen deutsche Unternehmer gerne klassisch auf „Nummer Sicher“. Die so geparkten Firmengelder sind dann zwar einfach zu verwalten, aber werfen in der aktuellen Niedrigzinsphase so gut wie keine Rendite ab. Genau wie Privatanleger sollten sich deshalb auch Unternehmenslenker auf die Suche nach attraktiven Anlagen für ihr Firmenkapital machen.
Viele Unternehmer bilden für ihre Firmen in der Regel ganz klassische Rücklagen auf Tages- oder Festgeldkonten, wo das Geld in den meisten Fällen dauerhaft ruht. Doch dieses Vorgehen ist durch kaum vorhandene Zinsen für diese Art von Anlagen wenig lohnenswert. Deshalb ist es höchste Zeit, sich als Unternehmer aktiver um die Firmengelder zu kümmern.
Statt Firmengelder auf dem Geschäftskonto zu ungünstigen Konditionen versauern zu lassen, könnte ein Teil jener Rücklagen – analog zu den Privatvermögen – auch als Anlagekapital verstanden werden. In diesem Fall würde der Unternehmer zum Investor und diesen Teil seines Firmenkapitals z.B. an der Börse anlegen und/oder seine Warengeschäfte absichern.
Doch der Handel mit Wertpapieren oder Börsengeschäften im Allgemeinen birgt auch ein Risiko, das dem Unternehmer bewusst sein muss. Die grundsätzliche Frage, ob man das Unternehmen eher risikoavers führt oder Risiken eingeht, muss sich jeder Unternehmer daher selbst beantworten.
Der Handel an der Börse und die Anlage in Wertpapieren ist nur eine von vielen Möglichkeiten. Je nach Art Ihres Unternehmens gibt es darüber hinaus Wege, z.B. das Risiko für den Handel mit Waren im internationalen Geschäft zu managen. Optionen und Futures können hier z.B. Rohstoffpreise absichern und Währungsrisiken kompensieren.
Ein Depot für einen Geschäftszweck hat allerdings weitreichende Auswirkungen auf die Steuerlast der jeweiligen Person/des Unternehmens und sollte mit einem Steuerexperten beraten werden.
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